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Vertrauen, Ehrlichkeit und authentisch sein – diese Eigenschaften sind meine Wegweiser in Bezug auf eine gute Zusammenarbeit in der Pflege. Ich versuche jeden Tag ein wenig von dem zu geben, was ich selbst erwarten würde. Unsere Bewohner sollen das Gefühl haben, in unserer Einrichtung im Richard-Böttger-Haus willkommen zu sein und ein neues Zuhause gefunden zu haben. Ich bin ein spontaner Mensch und sehr neugierig auf alles, was uns täglich bewegt. Und ich freue mich auf alle Herausforderungen, die auf mich zukommen. – Sabine Seider, Einrichtungsleiterin des Richard-Böttger-Heims, spielt in ihrer Freizeit gerne Tennis und begeistert sich für Eishockey.

Sabine Seider

Für insgesamt 90 pflegebedürftige Personen auf insgesamt 6 Wohnbereichen bietet das Richard-Böttger-Heim ein freundliches Zuhause. Unser Haus hat sich auf die Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege spezialisiert. Im Dachgeschoss befindet sich eine Tagespflege mit 10 Plätzen sowie ein Demenzwohnbereich.

Das Richard-Böttger-Heim liegt im Herzen des Lindenhofs. Nicht nur auf dem örtlichen Markplatz Meeräckerplatz ist viel los, auch viele Geschäfte Arztpraxen und Apotheken sind in der direkten Nachbarschaft. Direkt vor der Tür liegt die Straßenbahn Haltestelle, welche in wenigen Minuten in der Mannheimer Innenstadt ist.

Der große Garten lädt in den Sommermonaten zum Flanieren und Verweilen ein. Für ausgedehntere Spaziergänge bieten sich das Rheinufer oder der Waldpark an, die in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar sind.

Die Tagespflege im Richard-Böttger-Heim bietet Platz für insgesamt 10 Tagesgäste. Die Gäste werden montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr zuverlässig und liebevoll betreut.

Wir erleben viele besondere Momente im RBH – hier eine kleine Bilderauswahl

Wohnen im Richard-Böttger-Heim

Die insgesamt 90 Zimmer im Richard-Böttger-Heim, bestehen aus 32 Einzelzimmer und 29 Doppelzimmer, die sich auf 4 Wohnbereiche verteilen.

Alle Zimmer sind mit einem eigenen Bad ausgestattet.

Die Zimmer sind möbliert und behindertengerecht eingerichtet. Gerne können kleine Möbelstücke nach Absprache mitgebraucht werden.

Telefon- und Fernsehanschlüsse befinden sich in allen Zimmern. Des Weiteren ist jeder Raum mit einer Schwesternrufanlage sowie einem Brandmelder ausgestattet.

Auf jedem Wohnbereich befindet sich ein gemeinsamer Speisesaal.

Um den Anforderungen der Heimordnung auch weiterhin gerecht werden zu können, werden die Doppelzimmer im Laufe der nächsten Jahre nach und nach zu Einzelzimmer umgewandelt.

Durch das gemeinsame Wohnen im Richard-Böttger-Heim ermöglichen wir unseren Bewohner*innen ein Leben in alltagsnaher Normalität und gewähren gleichzeitig Sicherheit und Geborgenheit.

Wir streben eine familienähnliche Gruppenzusammensetzung von maximal 15 Personen pro Wohngruppe an.

In jedem Wohnbereich finden sich helle und freundliche Gemeinschaftsräume, die für jeden eine schöne Ecke bieten. In unseren Gemeinschaftsräumen essen wir gemeinsam, außerdem finden die Gruppen- und Einzelangebote der Alltagsbegleiter*innen hier statt.

Auch in unseren Foyers gibt es gemütliche Sitzbereiche. Ein weiterer Gemeinschaftsraum ist unser großer Saal, in dem alle großen Feiern und Veranstaltungen stattfinden.

 

Cafeteria

Unsere Cafeteria befindet sich im Erdgeschoss und hat Mittwoch bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

In unserer Cafeteria werden die Geburtstage von unseren Bewohner*innen gemeinsam gefeiert. Unser Café bietet neben verschiedenen Kaffeespezialitäten, Tees, und Kaltgetränken auch verschiedene Angebote an Torten und Kuchen.

 

Gottesdienste

Im großen Saal des Richard-Böttger-Heims finden regelmäßig Gottesdienste statt. Die Gottesdienste sind offene Veranstaltungen, zu denen nicht nur unsere Bewohner*innen eingeladen sind. Jeder, der möchte, kann gerne teilnehmen.

Berichte aus dem Richard-Böttger-Heim

Kurzzeitpflege (KZP)

Viele pflegebedürftige Menschen sind oftmals nur für eine bestimmte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, zur Überbrückung bis zur Reha oder bei der Verhinderung der pflegenden Angehörigen.

Kurzzeitpflege kann ab einem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfeld erbraucht werden kann.

 

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Die Leistung für die Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zu. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat, bis zu 1.500 Euro pro Jahr, einsetzten, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.  Wurden im Kalenderjahr noch keine Mittel der Verhinderungspflege in Anspruch genommen, können diese auch für die Leistung der Kurzzeitpflege in Anspruch eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag verdoppelt werden, das heißt die Kurzzeitpflege kann insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.

 

Was passiert mit dem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?

Bis zu acht Wochen je Kalenderjahr wird die Hälfte des bisherigen (anteiligen) Pflegegeldes während der Kurzzeitpflege weitergezahlt.

 

Verhinderungspflege (VP)

Werden pflegebedürftige Personen (mit Pflegegrad 2 bis 5) von einer privaten Person und/oder Angehörigen gepflegt und diese sind wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege, für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr.

Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, einer Pflegeeinrichtung oder durch nahe Angehörigen erfolgen. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, wenn die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.

 

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Die Leistungen belaufen sich auf bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr, wenn die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt wird, die nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind sowie nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Bis zu 50 Prozent des Leistungsbeitrags für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) können für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege angerechnet, damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

 

Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr wird die Hälfte des bisherigen (anteiligen) Pflegegeldes weiterbezahlt.

Geschichte des Hauses

Das Richard-Böttger-Heim ist nach dem Ehrenbürger und ehemaligen Bürgermeister Mannheims benannt, der ursprünglich aus Eisleben kommt. Er wurde als „Mannheimer Repräsentant des sozialen Fortschritts” bezeichnet. Der gelernte Glasergeselle wurde 1890 Mitglied der SPD. 1904 wurde er Gewerkschaftssekretär.

1919 wurde Böttger zum besoldeten Mitglied des Mannheimer Stadtrates gewählt und befasste sich mit der sozialen Fürsorge. 1926 bis 1933 übernahm er das Wohlfahrtsdezernat. In Anerkennung seiner großen Verdienste trägt das ehemalige „Städtische Altersheim auf dem Lindenhof” seit dem 28. Oktober 1958 den Namen „Richard-Böttger-Heim”.

Das Richard-Böttger-Heim liegt südlich des Meeräckerplatzes zwischen Meerwiesen- und Meeräckerstraße und wurde früher „Städtisches Altersheim auf dem Lindenhof” genannt.

Am 6. Dezember 1927 fand die öffentliche Übergabe statt. Bei der Eröffnung bot das Heim 66 Zweizimmerwohnungen und 29 Einzimmerwohnungen mit Kochraum, also insgesamt Wohnraum für 161 Bewohner*innen. Heute ist das Richard-Böttger-Heim eine moderne Altenpflegeeinrichtung und gehört zu der Altenpflegeheime Mannheim GmbH.

Wichtige Dokumente

Antrag zur Heimaufnahme

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Ärztlicher Fragebogen

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Wie Sie uns finden

Die Straßenbahnhaltestelle „Meeräckerplatz“ befindet sich direkt vor dem Haus (Linien 3 und 9) und gewährleistet eine bequeme direkte Verbindung zum Stadtzentrum. Für Autofahrer sind vor dem Haus ausreichend Parkplätze vorhanden.

Adresse:

Meeräckerplatz 4
68163 Mannheim

Telefon 0621/789 506-1000
Telefax 0621/789 506-1009
E-Mail rbh@aph-mannheim.de