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Inhalt
Generalistische Pflegeausbildung
- Dauer: 3 Jahre
- Beginn: jährlich zum 01. Oktober
Voraussetzungen:
Mittlerer oder gleichwertig anerkannter Schulabschluss
oder
Hauptschulabschluss und
abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
oder
erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
Altenpflege
- Dauer: 3 Jahre
- Beginn: Zur Fortführung der Altenpflegeausbildung oder mit Altenpflegehilfeabschluss auf Nachfrage.
Altenpflegehilfe
- Dauer: 1 Jahr
- Beginn: jährlich zum 01. Oktober
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss
oder
Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
Altenpflegehilfe in Teilzeit
- Dauer: 2 Jahre
- Beginn: jährlich zum 01. April und zum 01. Oktober
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss
oder
Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes