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Besuchsregelungen zu Corona

Die Begrenzung der Besuchszeiten ist ab 01.03.2023 aufgehoben. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist ab diesem Datum nicht mehr erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Einrichtungen bis einschließlich 07.04.2023 weiterhin nur von Besucher*innen betreten werden dürfen, die eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Bitte beachten Sie unsere gesonderten Regelungen.