Jede/r Pflegebedürftige hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Mit diesem Geld soll die Gesundheit der Pflegenden geschützt werden. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können den Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich nutzen.
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